Aufbau einer Marke im Anwaltsmarketing
In einem früheren Artikel haben wir festgestellt, dass das Marketing für Anwälte Dienstleistungsmarketing ist und sich somit vom herkömmlichen Produktmarketing unterscheidet.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen, um Dienstleistungen erfolgreich zu vermarkten, ist der Aufbau von Vertrauen. Da der Kunde das Produkt nicht sehen, anfassen oder gar umtauschen kann, ist er darauf angewiesen, Ihnen zu vertrauen. Er muss davon überzeugt sein, dass das Produkt eine hohe Qualität aufweisen wird und seine Erwartungen erfüllt werden.
Um dieses Vertrauen zu schaffen, bauen Dienstleistungsunternehmen Marken auf. Diese Dienstleistungsmarken wecken das nötige Vertrauen und wichtige Assoziationen.
Dienstleistungsmarken sind ähnlich wie gewöhnliche Marken durch bestimmte Kriterien gekennzeichnet. Bieberstein nennt unter anderem folgende Kriterien:
- Markierung. Dies kann der Name der Kanzlei sein, ein Logo, ein Schriftzug, ein Slogan usw)
- einheitliches Erscheinungsbild von hohem Wiedererkennungswert
- hoher Bekanntheitsgrad
- emotionale Bindung an die Marke
- größerer Absatzraum.
(Bieberstein: Dienstleistungsmarketing, 3. Aufl., S. 241)
Eine starke Dienstleistungsmarke vermittelt nicht nur Kompetenz und Vertrauen, sondern lockt auch neue Kunden bzw. Mandanten an, macht bisherige Kunden zu Dauerkunden und sichert damit den Absatz bzw. das Überleben der Kanzlei.
