Anwaltsmarketing ist Dienstleistungsmarketing
Anwälte erbringen Dienstleistungen. Soweit nichts Neues.
Vielen ist aber nicht klar, dass sich das Marketing für Dienstleistungen massiv vom Marketing für “anfassbare” Produkte unterscheidet. Es handelt sich dabei um ein eigenes Wissenschaftsfeld, in dem eigene Regeln gelten und eigene Anforderungen an die Vermarktung gestellt werden. Anwaltsmarketing ist Dienstleistungsmarketing.
Dienstleistungen sind nicht anfassbar (“intangibel”). Der Kunde kann die Leistung vor der Erstellung nicht sehen. Er kann sich kein Stück zur Probe geben lassen und es nicht auf Herz und Nieren testen. Dabei wird deutlich, dass Vertrauen in die Leistung eine bedeutende Rolle spielt. Der Kunde bzw. Mandant muss sicher sein können, dass die Leistung von hoher Qualität sein wird. Er muss Ihnen als Anwalt voll vertrauen, sonst wird er Ihre Leistung nicht kaufen.
Ein seriöser, vertrauenserweckender Außenauftritt ist daher von enormer Bedeutung. Auch Erfahrungsberichte und Referenzen sind (soweit zugelassen) wichtig, um das Vertrauen in die anwaltliche Kompetenz zu stärken.
Mehr noch als im “normalen” Marketing ist es wichtig, sich als Marke zu positionieren. Marken stärken Vertrauen. Marken vermitteln ein Image und wecken bestimmte Assoziationen. Mehr und mehr gehen auch Dienstleistungsunternehmen daz über, sich und ihre Leistungen als Marken aufzubauen. Dienstleistungsmarken wie der TÜV oder McKinsey stehen für Sicherheit und hohe Kompetenz.
Mehr über den Aufbau von Markenstärke im Anwaltsmarketing lesen Sie demnächst auf dieser Website.
